Besonderheiten
(..Auszug aus der Gewässerordnung..)
Das Befahren der Wiesen bzw. privaten Grundstücken ist untersagt. Parkmöglichkeiten bestehen auf dem Leinfelder Hof (am Viadukt) bzw. auf der gegenüberliegenden Seite längs des Feldweges. Offene Feuer sind verboten.