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Besonderheiten

(..Auszug aus der Gewässerordnung..)

Die Kraftwerksanlage darf beiderseits nicht betreten werden. Offene Feuer sind verboten.

Die Schwarzmeergrundel ist nach dem Fang endgültig zu entnehmen (absolutes Rücksetzverbot).

Das gleichzeitige Auslegen von Angelruten unterhalb und oberhalb der Bootsschleuse ist nicht gestattet. Ruten müssen jederzeit beaufsichtigt werden.